Zu meiner Person: Ich bin 40 Jahre alt, nicht nur deutscher Herkunft und seit neun Jahren als Volljuristin tätig, und zwar hauptsächlich im sozialen Bereich.

Knapp 10 Jahre war ich mit Herrn S. verheiratet. Aus der Beziehung sind drei gemeinsame Kinder im Alter von 13 (Anton), 10 (Mirko) und 5 Jahren (Johanna) hervorgegangen.

Die Trennung erfolgte im Jahre 2009 unter anderem deshalb, weil ich im letzten gemeinsamen Familienurlaub im Wohnmobil eine einschneidende Situation zwischen Vater und Tochter mitbekam. Johanna wurde von mir im Wohnmobil geduscht und zum Kindsvater auf das Bett gelegt und sah, wie sie den Kindsvater an seinem erigierten Penis berührte. Die Hose des Kindsvaters war heruntergezogen und der erigierte Penis ragte heraus.

Die Ehe wurde im Jahre 2011 geschieden.

Nach der Trennung lebten die Kinder bei mir. Seit Geburt der Kinder war ich ausschließlich mit der Betreuung der gemeinsamen Kinder betraut.

Die Kinder haben eine sehr enge Bindung zu mir. Sie wurden alle lange gestillt. Mirko drei Jahre und drei Monate lang. Er litt an starker Neurodermitis. Daher war es wichtig, ihm durch langes Stillen bessere gesundheitliche Voraussetzungen zu geben.

Der Vater hatte Umgangsrechte, letztlich 5 Tage innerhalb von 14 Tagen.

Im Mai 2011 kam es bei Johanna zu Verhaltensauffälligkeiten, indem sie im Alter von knapp 3 Jahren anfing, vor meinen Augen Oralverkehr an einer Toilettenpapierrolle zu vollführen mit den Worten: „Ich lecken.“ Zuvor fielen wiederholt die Wörter: „Papa Penis, Penis Papa.“

Eine Verhaltenstherapeutin stellte nur vier Monate später fest, daß Hinweise dafür bestehen, dass Johanna sexuelle Handlungen erlebt, mit angesehen, miterlebt und/oder in Form pornographischen Materials gesehen haben kann.

Indiziert war, dass Johanna therapeutisch begleitet wird.

Gegenüber der Verhaltenstherapeutin ist der Kindsvater als vermeintlicher Jurist aufgetreten und hat unter Drohung mit Klage von ihr die Patientenunterlagen herausverlangt.

Im Oktober 2011 wurde mein Eilantrag auf Aussetzung des Umgangs mit dem Kindsvater für drei Monate, um zwischenzeitlich den Sachverhalt fachärztlich prüfen zu können, zurückgewiesen. Der Kindsvater hatte den Vorfall aus August 2009 im Wohnmobil bestritten.

Ende Oktober 2011 kehrte Anton nach dem väterlichen Umgang mit großflächigen Hämatomen (4,5 x 4,5 cm) am Oberarm zurück. Diese hatte ihm der Kindsvater zugefügt, indem er ihn heftig am Arm gezerrt hatte.

Weder das in Kenntnis gesetzte Jugendamt noch das Gericht unternahmen etwas.

Auf Initiative meines Prozessbevollmächtigten wurde im November 2011 vor dem Amtsgericht XXX die Vereinbarung getroffen, dass der Lebensmittelpunkt der Kinder zum Kindsvater wechselte. Diese Regelung wurde angeregt, um mir das Sorgerecht zu erhalten, welches mir die Vorsitzende entziehen wollte. Die Vorsitzende war – weshalb auch immer – gegenüber meiner Person voreingenommen und hatte einen Entzug des Sorgerechts bereits angedeutet. Der Kindsvater hatte die Kinder fortan acht Tage und ich sechs Tage (alle 14 Tage).

Mirko hatte heftige Tickstörungen entwickelt, Anton war schon seit Jahren übergewichtig. Johanna hingegen wog zu wenig für ihr Alter. Die vereinbarte Umgangsregelung wurde entsprechend dem Sachverständigengutachten aus dem Jahre 2011 vereinbart.

Zu dem Sachverständigengutachten wurde eine Expertise des Herrn Dr. XXX vorgelegt. Hierin wurden eklatante Mängel des Gutachtens aufgezeigt und auch darauf verwiesen, dass die Meinung der Kinder, bei ihrer Mutter leben zu wollen, nicht auf Beeinflussung beruht, sondern vielmehr darauf, dass sich die Meinung der Kinder nach einem Zeitablauf von zwei Jahren gefestigt hat.

Ferner wurde im November 2011 vereinbart, dass abzuklären sei, ob sich die Hinweise auf sexuellen Missbrauch bei Johanna erhärten und ggf. ein Glaubhaftigkeitsgutachten zu erstellen ist. Dazu kam es jedoch nicht, da die Gutachterin mangels gerichtlichen Auftrages nicht tätig werden konnte.

Erschreckend waren und sind auch schriftliche Aussagen meines Sohnes Anton:

„Mein Vater muss immer gleich wütend werden und dann schreit er uns an, packt uns doll am Armoder schlägt uns mit voller Wucht. Da kriegt man ja nur Angst vor meinem Vater Mr. Langschwanz.“ „Am nächsten Morgen wollte Mr. Langschwanz (Kindsvater) mir die Fingernägel schneiden. Ich habe mich geweigert. Und er hat meine Hand gepackt, sehr doll sogar und hat sie auf den Tisch gelegt und mit der Faust raufgeschlagen. Das hat weh getan. Chan (=Johanna) hat aus Mitleid auch geheult. Mr. Langschwanz muss wirklich immer schreien und brutal werden. Deshalb HASSE ich ihn.“

„Wir sind baden gegangen. Peter (Kindsvater) hat uns allen Shampoo auf die Haare gekippt. Johanna hat geschrien. Peter hält ihr den Mund zu. Ich will ihr helfen, denn sie bekommt keine Luft. Er sagt:„Faß mich nicht an!“ Ich helfe ihr trotzdem. Er lässt los, kurz danach hält er wieder drauf. Ich und Johanna weinen. Johanna kommt raus. Drei Minuten danach komme ich, frage Johanna, ob sie Luft bekommen hat. Sie sagt nein. Peter sagt, sie hat ja Luft bekommen, weil sie nur Schnodder in der Nase hätte. Sie hatte aber Popel in der Nase. Er lehnt alles ab. Heute morgen habe ich geweint und meine Mutter vermisst und Peter hat gesagt, es sei nicht anders als früher (auf die Regelung bezogen). Er ist ein Arsch!!!…Johanna zieht ihre Schuhe nicht an. Er wirft die Schuhe aus der Tür. Und Johanna, 3x bis jetzt.“

Keine Reaktion des Jugendamts diesbezüglich.

Im Februar 2012 kam es erneut zu Auffälligkeiten bei Johanna. Sie kehrte am 07. Februar 2012 mit akuter Scheidenentzündung aus dem Haushalt des Kindsvaters zurück. Der Kinderarzt diagnostizierte Vulvovaginitis acuta.

Zwischenzeitlich erfuhr ich durch meine Cousine, die die Kinder an jenem Tage betreut hatte, dass Johanna da aus der Scheide geblutet hatte.

Am 21. Februar wechselten die Kinder in den mütterlichen Haushalt. Johanna wurde mit einer neuen Scheidenentzündung, die während der väterlichen Umgangszeit entstanden ist, von mir in Empfang genommen. Johanna trug aber keine Windeln mehr!

Am 23. Februar 2012 waren Anton und Mirko bei mir auf dem Weg zur Schule auf dem Rücksitz des Autos zusammengebrochen. Ich brachte alle drei Kinder in das XXX-Klinikum zur Kontrolle, da alle drei Kinder in schlechtem Allgemeinzustand waren. Johanna war stark untergewichtig mit einem Körpergewicht von ca. 13 Kilo bei einer Körperlänge von ca. 97 cm. Eine Essstörung lag nahe, zumal Johanna immer wieder äußerte und die Brüder auch bestätigten, dass sie sich lediglich beim Kindsvater von Kakao ernähre.

Mirko hatte erneut Tickstörungen. Anton war stark übergewichtig bei einem Gewicht von ca. 61 Kilo und einer Körpergröße von etwa 1,54 m. Zudem war und ist er einmal in der Woche in Therapie. Er neigt wiederholt zu extremen Aggressionshandlungen, insbesondere gegenüber seinem Bruder Mirko.

Geplant war, bei Johanna eine gynäkologische Untersuchung durchzuführen, um das Vorliegen von potentiellen Krankheitserregern zu ermitteln, die ggf. zu Unfruchtbarkeit führen können, und bestehende Anhaltspunkte für Missbrauchsverdacht auszuschließen.

Das XXX-Klinikum empfahl, auch die Geschwisterkinder zu untersuchen und nahm alle drei Kinder vollstationär auf. Nach Angaben der Frau Dr. XXX des XXX-Klinikums, die mit mir im Anschluss an die Aufnahme ein Gespräch führte, war der Kindsvater mit der Klinikaufnahme einverstanden. Der Kindesvater suchte in der Folge das Klinikum auf und verweigerte sodann seine Zustimmung zur Behandlung der Kinder.

Der Kindesvater legte im Klinikum den behandelnden Ärzten ein Schreiben des Jugendamtes XXX vor. Der Kindesvater behauptete, er habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und Gesundheitspflegerecht.

Laut vorliegender Vereinbarung besaßen beide Elternteile zu jener Zeit gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die drei gemeinsamen Kinder. Das Jugendamt befürwortete es, die Kinder aus dem Krankenhaus in die Obhut des Vaters zu geben. Ich war damit nicht einverstanden.

Unterdessen wurde der Kindsvater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs seiner Tochter Johanna sowie sonstigem schweren Missbrauch beim LKA von dritter Seite angezeigt.

Im Sommer letzten Jahres, also nach eineinhalb Jahren, wurde jedoch noch immer nicht mit den Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft begonnen. Ausgangspunkt für die schleppende Tätigkeit der Ermittlungsbehörden könnte die wahrheitswidrige Angabe des Jugendamtes XXX, Herr XXX, gegenüber dem LKA gewesen sein, der Vater habe zu jener Zeit das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder besessen. Diese Aussage, die in einem polizeilichen Vermerk in der Ermittlungsakte wiedergegeben wird, ist nachweislich falsch.

Der Kindsvater stellte unmittelbar nach Abholung der Kinder aus dem Krankenhaus einen Eil-Antrag auf Entzug des Sorgerechts der Mutter sowie Umgangsaussetzung.

Dem gab das Amtsgericht XXX am 28. Februar 2012 statt. Mein Umgang wurde ausgesetzt und begleiteter Umgang ohne Angabe einer Ausgestaltung oder sonstiger Form der Festlegung des Umgangs angeordnet.

Von mir wurde gegen den Sorgerechtsentzug Beschwerde eingelegt.

Mit Beschluss des Kammergerichts aus April 2012 wurde mir das Sorgerecht mit Ausnahme des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Gesundheitssorge zurückübertragen. Ich bin seither wieder mitsorgeberechtigt.

Der Umgang sollte sodann laut Absprache des Kindsvaters mit dem Umgangsbegleiter lediglich 14- tätig stattfinden, und zwar alle 14 Tage der Umgang mit Anton und Mirko und alle 14 Tage Johanna allein. Der Umgang fand in der Folge unregelmäßig statt, da entweder der Kindsvater mit den Kindern nicht in der Stadt war oder der Umgangsbegleiter keinen Termin wohl aus organisatorischen Gründen wahrnehmen konnte.

Die Kinder leiden sehr unter dem begleiteten Umgang. Der Umgangsbegleiter beschrieb das selbst als dramatische, traumatisierende Erlebnisse der Kinder, bezogen auf die Abschiedsszenen.

Im April 2012 musste Johanna wegen Lungenentzündung vollstationär eine Woche lang im Krankenhaus verbleiben. Der Kindsvater unterrichtete mich davon erst nach Ablauf einer weiteren Woche.

Anton wies im Mai 2012 am Oberarm eine handflächengroße, sehr ausgeprägte blau-grüne Verfärbung auf. Diese war so auffällig, dass sie sogar in seiner Schule auffiel. Anton äußerte sich dahingehend, dass sich sein Vater und seine Freundin auf der Straße vor ihm geprügelt hätten und er sei dazwischen gegangen. Daraufhin sei er von der Freundin auf den Oberarm geschlagen worden.

Dieser Zwischenfall wurde dem Jugendamt und dem Familiengericht zur Kenntnis gebracht, jedoch ohne dass der Sachverhalt hinterfragt wurde.

Anton zeigt sich seit Installation des begleiteten Umgangs zunehmend resigniert. Noch als er bei mir lebte, sagte er wiederholt, er werde sich umbringen, wenn die Zeit kommt, dass er bei seinem Vater bleiben muss.

Das Jugendamt blieb untätig.

Nach den Sommerferien durfte ich Anton fünf Wochen lang nicht sehen, weil sich der Kindsvater außerstande sah, den Umgang zu ermöglichen. Ein Eilantrag meinerseits wurde gestellt.

Bei Mirko sind zudem seit Oktober 2012 wieder erste Anzeichen für Tickstörungen feststellbar. Reaktionen darauf erfolgten nicht.

Johanna äußerte sich im Oktober 2012 wie folgt, als sie ein Bild ihrer Familie (ohne ihren Vater) malte:

Nein, Papa male ich nicht. Wenn Papa tot ist, darf ich bei dir sein.“

Johanna ist mir gegenüber zunehmend kalt und oft abweisend. Sie wirkt sehr enttäuscht und von mir als ihrer Mutter im Stich gelassen, gerade nach dem Krankenhausaufenthalt im April 2012. Johanna reagiert beim Kommen und Gehen ihrer Mutter genauso, als käme eine Bekannte. Immer wieder suchte sie Nähe bei der Umgangsbegleiterin, wohl, weil sie die Situation mit der Mutter, die sie nicht so haben darf, wie sie es braucht, nicht verarbeiten kann. Sie war erst vier Jahre alt.

Mit Beschluss des Amtsgerichts XXX aus September 2012 wurde im Hauptsacheverfahren Umgang entschieden. Der unbegleitete Umgang der Mutter wurde bis einschließlich 31. Oktober 2013 ausgesetzt. Weiterhin wurde begleiteter Umgang angeordnet.

Seitens der beschlussfassenden Richterin wurde kein aktuelles Sachverständigengutachten eingeholt. Eine richterliche Anhörung der Kinder fand nicht statt.

Der Bericht der Verfahrensbeiständin erging, ohne eine Interaktionsbeobachtung der Kinder mit der Mutter vorgenommen zu haben. Eine Befragung der Kinder hatte sie bewusst unterlassen.

Auch das Jugendamt (Herr XXX), äußerte sich in der Sitzung vom August 2012 (Hauptsacheverfahren Umgang und Sorgerecht) wie folgt:

„Meine Erkenntnisse beziehen sich auf Gespräche, die ich mit den Umgangsbegleitern hatte. Im Zusammenhang mit dem Umgang habe ich die Kinder nicht persönlich gesprochen.“

„Ich meine, daß der begleitete Umgang für ein Jahr stattfinden sollte. Nach diesem Jahr muß

über einen völligen Umgangsausschluß nachgedacht werden. Eine andere Möglichkeit wäre die Einsetzung eines Vormundes generell, um den Vater zu entlasten.“

„Ich habe der Mutter kein Gesprächsangebot gemacht. Das hat doch gar keinen Zweck….Seit mindestens 2011 hat es keine Beratungsangebote mehr gegeben.“

Im September 2012 fand eine Hilfekonferenz beim Jugendamt statt, um die Kostenübernahme für weiteren begleiteten Umgang für weitere sechs Monate zu bewilligen, obgleich die Entscheidung in den Hauptsacheverfahren noch nicht vorlag.

Das Jugendamt äußerte sich wie folgt:

„Wenn es keine Lösung gibt, gibt es keine Lösung. Entweder es wird so gemacht, wie ich essage oder gar nicht.“ „Wenn das nicht, dann gar nicht.“

Der Kindsvater schrieb an alle Beteiligten im Vorfeld – außer an mich – :„Sehr geehrte Damen und Herren,

Johanna war heute im Anschluß an den begleiteten Umgang erstmals distanziert zu mir. Auf der Fahrt nach Hause im Auto erklärte mir Johanna sinngemäß: sie möchte nun nicht mehr bei mir zu Hause wohnen, sondern bei Mama. Sie möchte aber ihre Spielsachen mitnehmen.

Für mich ist jetzt die Grenze der noch vertretbaren Beeinflussung und Manipulation der Kinder durch die Mutter überschritten. Es kann nicht sein, daß jetzt nun auch die vierjährige Johanna von der Mutter– auch nur ohne die geringste Rücksichtnahme auf das Kind – für ihre Zwecke mißbraucht und instrumentalisiert wird.

Ich denke, daß ein begleiteter Umgang mit den derzeitigen Freiräumen für die Mutter nicht weiter fortgeführt werden darf. Ich möchte dies am kommenden Montag in unserem gemeinsamen Gesprächbeim Jugendamt besprechen…“

Durch die Mail des Kindsvaters waren die anderen Beteiligten entsprechend eingestimmt und vertraten die Haltung des Kindsvaters.

Gegen den Beschluss des Amtsgerichts XXX aus September 2012 wurde durch meine Rechtsanwältin Beschwerde eingelegt, u.a. mit dem Argument, dass es zwingend an der notwendigen Klärung der Voraussetzungen für den Ausschluss des Umgangsrechts der Mutter fehlt.

Im Sachverständigengutachten des Herrn Dr. XXX wurde darauf hingewiesen, dass es bei dem Kindsvater Hinweise auf psychische Probleme gäbe, im Gegensatz zur Mutter, die keinerlei psychische Auffälligkeiten habe!

Das Kammergericht entschied bereits im Dezember 2012 per Gerichtsbeschluss.

Wie es dem Kammergericht überhaupt möglich war, sich auf eine Stellungnahme des Jugendamtes zu stützen, die weder auf persönlicher Kenntnis der Kinder beruht noch eine konkrete Aussage zu dem Zustand der Kinder trifft, ist fraglich. Dass es für jedes Kind, gerade im Alter eines Mädchens von vier Jahren, sowohl emotional als auch psychisch lebensnotwendig ist, einen gesunden und ungezwungenen Umgang mit der leiblichen Mutter zu leben, die in keiner Weise auch nur annähernd kindeswohlgefährdend gehandelt hat, noch handeln wird, scheint nicht erwogen worden zu sein.

Das Kammergericht entschied per Beschluss im Dezember 2012, dass der begleitete Umgang bis zum 31. Oktober 2013 jeweils für zwei Stunden in den Räumen des XXX-Verbandes im Wechsel 14- tätig je mit Anton und Mirko in Begleitung zweier Umgangsbetreuer (an ungeraden Wochen) und sodann mit Johanna in Anwesenheit eines Umgangsbetreuers (in geraden Wochen) stattzufinden habe. Umgänge an Feiertagen entfallen ersatzlos. Auch in den ersten drei Sommerferienwochen würde kein Umgang stattfinden. Ausschlaggebend dafür sei in erster Linie das konfliktbeladene Verhältnis der Eltern. Gestützt wird sich ferner auf den Bericht der Verfahrensbeiständin.

Mit Schriftsatz aus Januar 2013 erhob meine Prozessbevollmächtigte Gehörsrüge.

Der begleitete Umgang wurde folglich mehr oder minder regelmäßig fortgesetzt, bis die Situation erneut väterlicherseits eskalierte, weil ich Ende Dezember 2012 geheiratet hatte. Der Kindsvater erfuhr im Januar 2013 davon.

Der Kindsvater wies den Umgangsbegleiter an, dass die Kinder meinem Mann nicht begegnen dürfen, ebensowenig wie meine Mutter (ihre Oma) oder sonstige dritte Personen, die mit mir in Verbindung stehen. Mein Mann dürfe sich nicht einmal in der räumlichen Nähe der Umgangsstätte aufhalten.

Im Mai letzten Jahres gelang es mir, einen Zuständigkeitswechsel beim Jugendamt zu erwirken, nachdem Herr XXX (Jugendamt XXX) meinem Ehemann und meiner Anwältin gegenüber beleidigend wurde und beide anschrie. Auch der XXX-Verband als Umgangsbgeleiter wurde abgesetzt, der sich nur noch dem fügte, was der Kindsvater begehrte.

Ich erklärte mich erneut für weitere sechs Monate bereit, meine drei Kinder lediglich begleitet zu sehen, um sie überhaupt sehen zu können. Sodann wurde im gleichen Zuge im Mai letzten Jahres der Umgangsbegleiter gewechselt. Fortan war „XXX e. V.“ für den Umgang zuständig.

Auf Wunsch des Kindsvaters erfolgte dann hochkontrollierter und überwachter begleiteter Umgang. Ich wurde gezwungen, eine Umgangsvereinbarung zu unterzeichnen, in der u.a. stand, dass die Kinder während der Umgänge keinerlei Blick- oder Sprechkontakt zu meinem Ehemann, meiner Mutter oder Dritten aus meinem Umfeld aufnehmen dürften. Hätte ich diese Vereinbarung nicht unterschrieben, wäre mir der begleitete Umgang völlig verwehrt worden, so die Aussage des Jugendamtes. Jedes Wort, das ich an meine Kinder richtete, wurde mitgeschrieben.

Im Mai 2013 erfuhren die Kinder, dass ich im dritten Monat schwanger war. Sie freuten sich auf ihr Geschwisterchen, da sie schon einen deutlichen Babybauch bei mir sehen konnten. Leider verlor ich das Kind nur wenige Wochen später. Das hatte ich auch den Kindern dann gestehen müssen, die darüber sehr traurig waren. Der Kindsvater wandte sich daraufhin schriftlich an die Umgangsbegleiter und an das Jugendamt und unterstellte mir, ich hätte die Kinder durch meine Schwangerschaft geschädigt. Das sei Manipulation der Kinder gewesen.

Der neue zuständige Sachbearbeiter des Jugendamtes XXX, Herr XXX, sicherte mir zu, sich für meine Kinder und mich einzusetzen.

Noch im Oktober 2013 fand eine Helferkonferenz statt, in der das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern und dem Umgangsbegleiter festgelegt hat, dass bis Ende April 2014 begleiteter Umgang stattfinden solle, der schrittweise zu lockern ist, mit dem Ziel, freien Umgang zu realisieren. Der Kindsvater lehnte dies kategorisch ab.

Unterdessen verklagte mich der Kindsvater auf Unterhaltsmehrbedarf in Höhe von 35.000,00 €. Das Verfahren dauert noch an.

In Sachen Verselbständigung des Umgangs fand im Januar 2014 eine Helferkonferenz in Abwesenheit der Kindseltern statt.

In dieser Helferkonferenz wurde nach Angaben der Umgangsbegleiterin ein Video des Kindsvaters vorgeführt, das meinen Sohn Mirko im Alter von etwa sechs Jahren beim Abendessen beim Vater zeigt. Mirko hatte seinerzeit Tickstörungen. In dieser Helferkonferenz wurde festgelegt, dass ich weiterhin keinen freien Umgang haben dürfe, weil Mirko die im Video gezeigten Tickstörungen gehabt hat, die nie ergründet wurden.

Weiter wird mir vorgeworfen, dass ich mir im Jahre 2011 einen Hund (Dackel) gekauft und im Jahre 2012 meinen zweiten Mann geheiratet habe. Die angebliche Indikation für begleiteten Umgang hat die Umgangsbegleiterin auf Karteikarten zusammengefasst.

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Meine Tochter Johanna, bei der ja noch immer Anhaltspunkte für sexuellen Missbrauch trotz Kenntnis des Jugendamtes nicht geprüft worden sind, hinterließ am 12. März 2014 im begleiteten Umgang einblutiges Toilettenbecken, nachdem sie ein großes Geschäft verrichtete. Johanna wird im Juli sechs Jahre alt.

Dieser Umstand wurde von Seiten der Umgangsbegleiter an das Jugendamt weitergemeldet. Das steht auch in ihrem Abschlussbericht, wobei Blut im Stuhl noch eine sehr moderate Umschreibung darstellt. Die Blutung war periodenstark (anal). Johanna sagte dazu, sie gehe in der Kita nie “groß” auf die Toilette, nur “PIPI”. Ihr Vater, Opa und Bruder würden ihr den Po putzen. Sie könne das nicht.

Das Jugendamt hat sich daraufhin wegen Drucks durch den Umgangsbegleiter von KIZ (Kind im Zentrum) beraten lassen und sprach mit dem Kindsvater. Dieser stritt ab, dass der Bruder den Po abputze.

Das Jugendamt hat seither nichts in die Wege geleitet.

Das Jugendamt XXX verlangt von mir, wie vom Kindsvater vorgegeben, ein Kontaktverbot gegenüber meinen Kindern außerhalb der begleiteten Umgänge. Eine Indikation für begleiteten Umgang besteht nach wie vor nicht. Der begleitete Umgang lief nun schon seit März 2012. Handlungsbedarf in Sachen Johanna werde nicht gesehen.

Da ich nicht bereit bin, die vom Vater gesetzten Vorgaben weiter zu Lasten meiner Kinder, speziell Johanna, mitzumachen, habe ich die mehr als grenzwertige Hilfeplanung für weiteren begleiteten Umgang nicht unterschrieben. Also gibt es seit dem 30. April 2014 keinerlei Umgang mehr. Das Jugendamt tut in dieser Hinsicht auch wieder einmal nichts, so dass mir nun wieder nur der gerichtliche Weg übrig bleibt.

Ich hoffe für meine Kinder, dass es noch nicht zu spät ist und es mir gelingt, ihre Wunden eines Tages zu heilen.

Hätten mich nicht liebe Kollegen und Freunde in dieser schweren Zeit begleitet, würde ich schon lange an mir zweifeln. Doch all das, was zuoberst zusammengefasst ist, entspricht leider wirklich der Wahrheit.