Seit der Geburt Florians am 2003 wurden er und seine Mutter vom seinem leiblichen Vater regelmäßig misshandelt. Der Kindesvater (KV) ist höchst aggressiv, drogenabhängig und gewalttätig. Dennoch kam 2008 das 2. Kind Sophia, das bei einer Vergewaltigung gezeugt wurde, zur Welt. Die Mutter schaffte es damals noch nicht, sich aus der Abhängigkeit der Gewaltbeziehung zu befreien.

Beide Kinder sind Frühchen, entwicklungsverzögert und haben einen Integrationsstatus. Florian hat darüber hinaus schwere juvenile Diabetes; Sophia hat Asthma. Die Mutter hatte von Geburt die alleinige elterliche Sorge.

Florian musste schon viel in seinem Leben ertragen:

2009 wurde Florian in die Bornholmer Grundschule eingeschult, auf die er sich sehr freute. Er kam in die Integrationsklasse. Als sein leiblicher Vater Ihn nach einer Woche Schule abholen wollte, musste der Vater seinen Personalausweis vorzeigen. Dies erzürnte ihn so sehr, dass er die Erzieherin tätlich angriff. Daraufhin wurde Florian von der Schule suspendiert und das JA Reinickendorf informiert. Florian war monatelang zuhause und konnte erst nach Klageerfolg von RA Friedhoff wieder zur Schule gegen. Gleichzeitig wurde bekannt, dass ein Lehrer Schüler, u. a. auch Florian, durch Schläge auf den Handrücken misshandelt hatte. Die Integrationsklasse wurde aufgelöst; der Direktor, der Lehrer und mehrere Schulamtsmitarbeiter wurden versetzt.

Im Dezember 2010 verschwand der Vater ohne Ankündigung in der Nacht des 3. Advent, nahm sämtliches Geld und Wertgegenstände mit und tauchte drei Wochen später unvermittelt ohne Geld wieder auf. Die Gewalt ging weiter.

Florian, damals 8 Jahre alt, äußerte vor Lehrern „Mein leben ist so scheiße, ich wünschte, ich wäre tot.“ Eine Horterzieherin informierte umgehend das Jugendamt (JA). Dort war die Familie durch die Gewalt des Kindesvaters bereits bekannt. Allerdings wusste die Mutter, dass sich die Frau Schulz vom JA Reinickendorf stets hinter den Vater stellte, der es schaffte, sich sympathisch und selbst als Opfer zu präsentieren. Die JA-Mitarbeiterin Schulz ließ sich trotz der bekannten Gewalttätigkeit des KV von ihm manipulieren.

Die Mutter erhielt keine Unterstützung, sondern wurde von Frau Schulz genötigt, Florian in die Kinderklinik in Berlin-Buch einzuweisen. Sonst, so drohte sie der Mutter, würde sie dafür sorgen, dass die Mutter das Sorgerecht für beide Kinder verlieren würde.

Anfang 2011 und erneut im April kam es zu Gewaltexzessen: Der KV schlug und würgte die Mutter massiv. Florian, der der Mutter zu Hilfe kam, wurde vom KV in den „Schwitzkasten“ genommen bzw. selbst geschlagen. Er erlitt Prellungen, Hämatome und Verstauchungen. Die kleine Tochter musste es mit ansehen. Die Polizei nahm alles auf. Die Blutuntersuchung bestätigte Canabis und Alkohol im Blut des KV. Es kam zur Verurteilung wegen häuslicher Gewalt, Körperverletzung, Körperverletzung an Schutzbefohlenen, Bedrohung, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung an Kfz und falsche eidesstattliche Versicherung.

Endlich hatte die Mutter die Kraft, sich aus der Gewaltbeziehung zu befreien. Sie trennte sich und schmiss den KV aus ihrer Wohnung. Mittlerweile lebt sie seit drei Jahren wieder in einer stabilen Beziehung.

Der KV beantragte umgehend – mit Unterstützung des JA Frau Schulz – im Eilverfahren beim Familiengericht Pankow/Weißensee sofortigen Umgang. Trotz dieser Vorfälle und der laufenden

Verfahren zur Körperverletzung etc. gegen den KV entschied der Richter auf massives Einwirken von Frau Schulz, dass die Kinder (auch gegen ihren Willen) den KV in begleiteten Umgängen treffen müssen, nachdem er ein sog. Anti-Gewalt-Training absolviert hatte.

Es kam erstmalig bereits im Juli 2011 zum begleiteten Umgang, der dann 14tägig je eine Stunde stattfinden musste. Beide Kinder reagierten (erwartungsgemäß) heftig auf diese Begegnungen. Vor allem Florian reagierte auf dem Fahrweg zum Umgang jeweils mit Aggressionen, die dann in Resignation überging.

Auf Anraten des behandelnden Diabetologen wurde Florian 2012 in die ‚Bisalski-Schule’, eine Sonderpädagogische Förderschule, umgeschult. Die Schule und der Hort stellten fest, dass es nach den begleiteten Umgängen stets zu Zuckerengleisungen kam und Florian für mehrere Tage nicht beschulbar war. Die Schule empfahl dringend, den Umgang auszusetzen.

In ihrer Verzweiflung stellte die Mutter Florian weiteren Stellen vor. Alle involvierten Stellen sprachen sich gegen weiteren Umgang aus, namentlich Prof. Burger, Diabetologe DRK-Westend, Prof. Dr. von Aster, Chefarzt Kinderpsychiatrie DRK-Westend sowie der beide Kinder betreuende Kinderpsychologe.

Die Mutter musste die weiteren Umgänge absagen, weil die Kinder, vor allem Florian, aufgrund ihres psychischen und physischen Zustands zu weiteren Umgängen nicht in der Lage waren. Die Kinder wurden krankgeschrieben.

Beide Kinder wurden mittlerweile psychologisch betreut, was beiden sehr gut tat. Auch der Psychiater und Therapeut hatte sich gegen weitere Umgänge ausgesprochen, zumindest so lange die durch die Gewalt des Vaters schwer traumatisierten Kinder nicht therapiert sind. Beide Kinder stehen auf der Warteliste für eine traumatherapeutische Tagesklinik in Berlin.

Aufgrund des Umzugs der Mutter nach Kleinmachnow wechselte die Zuständigkeit des Gerichts und des JA’s.

Im August 2013 fand aufgrund eines erneuten Antrags des KV ein Gerichtstermin statt, erstmalig nun in Potsdam. Die Verhandlung wurde in Anwesenheit des KV und dem neuen JA geführt, aber ohne die Mutter, die über den Termin nicht informiert war. Das Gericht räumte ein, dass schlichtweg vergessen wurde, die Mutter zu laden!

Es kam im September 2013 zu einem erneuten Termin. Trotz sämtlicher Vorkommnisse und Empfehlungen der Fachleute auf Aussetzung des Umgangs, weil dieser die Kinder durch sog. „Flash- Backs“ retraumatisieren würde, bestellte die Richterin Künzler einen Umgangspfleger, der den Umgang durchsetzen sollte.

Ende 2013 hat der mittlerweile 11jährige Florian mit einer Überdosis Insulin versucht, sich das Leben zu nehmen, nachdem ihm bekannt wurde, dass man ihn nun über die Umgangspflegschaft zum Umgang zwingen will. Er kam, noch die Spritze in der Hand, ins Wohnzimmer mit den Worten: „Ihr könnt mich nicht beschützen, ich will nicht mehr leben“. Durch eine sofort verabreichte Glukosespritze konnte die Situation aufgefangen werden. In Rücksprache mit dem Berliner Krisendienst entschied die Mutter, den Jungen zu beobachten, aber zunächst nichts weiter zu veranlassen.

Die Mutter informierte dann sofort die traumatherapeutische Tagesklinik, bei der beide Kinder auf der Warteliste zur Traumatherapie stehen. Die Ärztin wies den Jungen sofort ins Josefinchen (Kinderpsychatrische Klinik des St. Joseph Krankenhauses) ein. Bereits während er Aufnahme und ersten Diagnose wurde festgestellt, dass er keine ernsthaften Suizidgedanken mehr hatte. Dennoch musste aufgrund der Vorkommnisse seine Diabetes-Medikation neu eingestellt werden, weshalb er am nächsten Tag ins DRK-Westend überwiesen wurde.

Anstatt die Diabetes zu behandeln, überwies man den Jungen eine Woche später in die Kinderpsychologische Klinik des Ernst-von-Bergmann-Krankenhauses. Seitdem ist Florian dort.

Hintergrundinformation: Dr. von Aster ist nicht nur Chefarzt im Westen, sondern seit Anfang des Jahres auch Chefarzt der ebenfalls Anfang des Jahres neu gegründeten Kinderpsychiatrischen Abteilung im Bergmann-Klinikum.

Die Bergmann-Klinik involvierte vor allem das JA Potsdam, Frau Kobe. Ohne mit der Mutter zusammenzuarbeiten und ohne die Mutter zu informieren (sie durfte auch die Krankenakten nicht einsehen), gab die Klinik dem JA die Empfehlung, das Kind in einem Heim unterzubringen. Das JA beantragte daraufhin beim Familiengericht Potsdam Sorgerechtsentzug der Mutter und Heimunterbringung von Florian.

Es kam erneut am Ende April 2014 zur Verhandlung. Frau Kobe und die Richterin hatten sich offensichtlich zuvor verständigt, bevor die Verhandlung begann, denn sie kamen gemeinsam aus dem Richterzimmer.

Absurderweise und in völliger Ignoranz der Vorkommnisse der Jahre zuvor wurde der Mutter die Schuld für die Situation gegeben. Sie habe, so der Vorwurf, die Kinder manipuliert, so dass diese nunmehr ein schlechtes Bild vom Vater hätten. Sie sei es auch, die den Kindern diese Ängste einrede. Selbst an der Entwicklungsverzögerung sei die Mutter Schuld, weil sie ihre Belastung auf die Kinder übertragen würde. Sie sei nicht reflektiert und nicht ausreichend beratungsoffen. Der Mutter „sei die Tragweite der Situation nicht verständlich“ und „die Kinder (also auch die Tochter) bräuchten die geballte Hilfe des Staates“. Das zwischenzeitlich erstellte Gutachten durch Frau Judith Wienholtz kam zu dem Ergebnis, dass die KM aufgrund ihrer eigenen Belastung nicht in der Lage sein könne, die Bedürfnisse ihrer Kinder zu sehen. Sie hatte zur Erstellung dieses Gutachtens 2 x 2 Stunden mit der KM und je 0,5 Stunden mit den Kindern verbracht. Obwohl es die gerichtliche Auflage gab, den Lebenspartner und sozialen Vater der Kinder mit einzubeziehen, ließ Frau Wienholtz ihn völlig außen vor. Ebenso erkundigte sie sich nicht bei dem behandelnden Psychiater und Therapeut der Kinder.

In der Verhandlung kam es zur Nötigung der Mutter: Man drohte ihr, das Sorgerecht zu entziehen, wenn sie der Heimunterbringung nicht zustimmen würde. Laut Aussage der Richterin Künzler und der JA-Mitarbeiterin Frau Kobe sollten die Kinder in der Nähe der mütterlichen Wohnung untergebracht werden, damit ‚intensive Elternarbeit’ stattfinden kann. Es wurde betont, dass man gut mit der Mutter zusammenarbeiten würde; sie sei die wichtigste Bezugsperson für die Kinder und nur so könne es „für die Kinder gut funktionieren“. Unter diesem Druck und unter diesen Prämissen stimmte die Mutter nach einer kurzen Verhandlungsunterbrechung zu. Sie wollte auf keinen Fall das Sorgerecht verlieren.

jetzt erst ergriff der Verfahrensbeistand Herr Junker das Wort: „Hätten Sie den Umgang zugelassen, wäre es nicht soweit gekommen“. Er sagte weiter sinngemäß, die Zusage der Mutter zur Mitarbeit

sei für ihn nicht glaubhaft und er denke, dass man ihr besser das Sorgerecht entziehen solle, damit sie auch wirklich mitarbeitet und hinter der Entscheidung steht. Die Richterin übernahm die Ansicht und entzog der Mutter das komplette Sorgerecht, obwohl das JA nur Teile davon beantragt hatte mit der Bemerkung „Ich fang doch jetzt nicht an, alles auseinanderzupflücken, welche Sorge hier bleibt und welche nicht!“.

Auf den empörten Hinweis der Anwältin, es gäbe hierfür gar keinen Grund, die Mandantin habe doch bereits zugestimmt, antwortete die Richterin sinngemäß „Sie können sich ja über mich beschweren. Bis sie da durch sind, sind mind. 10 Jahre rum oder die Kinder volljährig“. Der Wille der Kinder sei hier auch unerheblich und im übrigen solle die Mutter doch froh sein, jetzt müsse sie sich um nichts mehr kümmern. Im weiteren Verlauf nötigte die Richterin der Mutter einen Rechtsmittelverzicht ab.

Während des bis heute andauernden Aufenthalt Florians in der Kinderpsychiatrie der Bergmann Klinik weisen Florians Körper permanent Verletzungen. Unzählige blaue Flecken an Armen und Beinen, ein gebrochener Handrücken, eine Brandverletzung mit einem Durchmesser von ca. 3 cm, Schürfwunden, ein Blaues Auge, sichtbare Verletzungen im Gesicht, Lippe, Nase und Bisswunden. Die Bisswunden sind laut Aussage von Florian von anderen Kindern. Alle anderen Verletzungen sind nach seinen eigenen Angaben durch das Pflegepersonal zugefügt wurden. Die Mutter hat alles dokumentiert und immer wieder den behandelnden Psychologen Frederick Prinzhausen dazu befragt. „Das muss er hier schon aushalten“ war die Antwort. Mittlerweile ist bekannt, dass auch andere Kinder ähnliche Verletzungen hatten bzw. haben.

Mitte Juni fand ein lange zuvor geplantes Elterngespräch statt. Teilnehmer waren neben der Mutter und dem Stiefvater der behandelnde Psychologe Prinzhausen, Oberarzt Dr. Towfigh, Frau Kobe vom JA Teltow, Fr. Kellner als Vormund vom JA Teltow und Frau Schloppen als Sozialarbeiterin des KH. Es sollte um den Wochendendausgang für Florian gehen. Stattdessen eröffnet Dr. Towfigh, dass es zwei Sonderpunkte zu besprechen gäbe:

  1. Die Krankenkasse wolle die Kosten nicht mehr übernehmen, so das Florian entlassen werden müsse. Aber da es sowieso seit über 2 Monaten keinen Behandlungsbedarf mehr gäbe, wäre das aus ärztlicher Sicht auch kein Problem. Es stelle sich nur die Frage, in welches Heim Florian eingewiesen werden solle.
  2. Florian soll am Abend zuvor ein 9jähriges Mädchen sexuell missbraucht haben. Es gab eine gynäkologische Untersuchung, und Florian hätte den Vorfall auch bereits zugegeben (später aber widerrufen mit dem Hinweis, man habe ihn zu der Aussage gedrängt). Aufgrund dieses Vorfalls könne er jetzt Florian längstens noch eine Woche auf der Station behalten, um „ihm nicht die falschen Signale zu geben“.

Damit verließ Dr. Toufik die Besprechung.

Herr Prinzhausen erklärte, dass sich Florian seit dem Vorfall in einem ‚reizarmen Einzelzimmer’ auf der Jugendstation befindet. Der Ausgang für das Wochenende wurde gestrichen, „da Florian nicht noch belohnt werden dürfe“. Die Mutter und der Stiefvater dürfen ihn am Samstag und Sonntag für je drei Stunden besuchen.

Danach erklärte Herr Prinzhausen, dass Florian nach dem letzten WE-Ausgang mit einer Brandverletzung von einer Zigarette am Arm zurück kam. Die Mutter bestritt das und erklärte, dass dies eine alte Verletzung sei (Durchmesser ca. 3 cm). Glücklicherweise hatte die Mutter die

Verletzung bereits zuvor in der Kindernotaufnahme dokumentieren lassen und hat Fotos gemacht. Laut Florian wurde die Verletzung durch einen Pfleger verursacht wurde, als dieser Ihn über den Boden schleifte. Ohne darauf einzugehen, ging Herr Prinzhausen in den Angriff: Die Mutter würde den Sohn negativ beeinflussen und sie würde nicht mit der Klinik zusammenarbeiten. Angesprochen auf frühere Verletzungen, behauptete Herr Prinzhausen, er wüsste von nichts.

Es gibt ein sog. Kommunikationsheft, in dem die Pfleger und die Eltern Informationen austauschen können. In diesem Heft hatte die Mutter nach den Verletzungen gefragt. Sie erhielt nie eine Antwort, stattdessen verschwand das Heft. Die Mutter hat glücklicherweise Fotokopien.

Die beiden Damen vom JA versuchten das Gespräch umzulenken und sprachen nun nur noch über die Einrichtung. Sie erklärten, sie favorisieren eine heilpädagogische Einrichtung in Sachsen-Anhalt. Die Mutter hat weder ein Auto noch einen Führerschein.

Die Mutter erklärte, es gäbe bereits einen Kontakt zu einer Einrichtung wenige Kilometer des Elternhauses entfernt (Dreilinden). Hier könne Florian Anfang Juli unterkommen. Man einigte sich auf die näher liegende Einrichtung. Frau Kellner wollte dies in der Teamsitzung des Jugendamtes am folgenden Tag klären.

Am selben Tag wollte die Mutter wie gewohnt Florian nachmittags zum Ausgang abholen, wurde aber bereits am Eingang abgefangen. Herr Prinzhausen hatte entschieden, dass sie Florian nur 15 Minuten, und auch nur im Beisein von Pflegepersonal sprechen dürfe. Während dieses Gesprächs hörte sie den Jungen im Hintergrund weinen und schluchzen. Die Mutter erfuhr, dass der Junge seit Dienstag Abend in einem ‚reizarmen Einzelzimmer’ (sog. Akutraum), ohne Spielzeug, ohne seine Kuscheltiere und unter ständiger Beobachtung sei. Er kam weinend auf die Mutter und den Stiefvater gerannt und schluchzte, dass er nichts getan habe, sondern dass Sina (das vermeintlich sex. belästigte Mädchen) ihn bedrängt und ihm in den Hoden getreten hätte. Immer wieder wurde er von den Psychologen verhört und von den Erziehern bearbeitet – er solle zugeben, was er getan habe. Wenn er es nicht zugebe, würde er seine Eltern nie wieder sehen.

Als die Mutter Florian zurück in den Arrestraum brachte, ist er unter Tränen zusammengebrochen und mit dem Rücken an der Wand am ganzen Körper bibbernd auf den Boden zusammengesackt.

Am Samstag und am Sonntag durfte die Mutter und der Stiefvater Florian im Krankenhaus besuchen. Florian ist nur noch ein Häufchen Elend. Am Samstag berichtete Florian, dass ein anderes Kind ihm ins Ohr flüsterte „Die schlagen mich auch, hilf mir“.

Am Sonntag verabschiedeten sich die Eltern und mussten dann hinter einer verschlossenen Tür mit anhören, wie der Junge immer wieder schrie „Haut ab, ich will Eure Pillen nicht. Ich will keine Spritze.“ Später vom Hof aus hörten sie, wie Florian aus dem halbgeöffneten Fenster schrie“ Hilfe, holt die Polizei, holt das Jugendamt, helft mir“. Beides hat die Mutter mit dem Handy aufgenommen.

Sie holten in ihrer Verzweiflung die Polizei, die aber nichts tun konnte, weil die Mutter kein Sorgerecht mehr hat und weil es bereits kriminalpolizeiliche Ermittlungen gibt. Die Klinikleitung hat den Eltern daraufhin ein Hausverbot ausgesprochen.

Am Tag darauf waren die Mutter und der Lebensgefährte mit allen Fotos und den Videos bei Frau Kellner, der Vormund vom Jugendamt. Sie ist nicht bereit, Florian dort rauszuholen, sondern will

ihren Plan konsequent durchziehen, den Jungen und die fünfjährige Schwester, die bisher bei der Mutter wohnt und nichts ahnt, morgen nach Sachsen-Anhalt zu verschaffen.

Das Mädchen hat bisher völlig unauffällig bei der Mutter gewohnt – es geht hier offenbar um eine Art „Sippenhaft“.

Florian (11 Jahre) hat eine schwer einstellbare Diabetes. Er müsste jeden Monat einem Diabetologen vorgestellt werden. Der behandelnde Psychologe Herr Prinzhausen hatte Florian einen bereits festgelegten Termin untersagt und ihn nach Wissen der Mutter (die nie Einblick in die Krankenakte erhielt) auch keinem anderen Diabetologen vorgestellt. Bei einer Blutabnahme einer ambulanten Praxis während eines Umgangsbesuchs wurde eine Zöliakiunverträglichkeit festgestellt, die Klinik hat nach Wissen der Mutter darauf nicht reagiert. Die gleiche Praxis hat festgestellt, dass Florian bereits Nervenschädigungen durch seine nicht eingestellte Diabetes hat. Sie empfahl, ihn sofort einem Neurologen vorzustellen. Auch dies sind Vormund und behandelndem Psychologen bekannt. Auch hier wurde nach Wissen der Mutter bis heute nichts unternommen.

Sophia (5 Jahre) hat seit Ihrer Geburt schweres Astma bekommt täglich Medikament, Durchschnittlich alle 2 Monate eine schwere Lungenentzündung trotz Impfung, es schlagen kaum noch Antibiotika an. Sie ist ein sehr kleines und zierliches Kind. Auch Sie muss alle 3 Monate zu ihrem Lungenfacharzt und hat zusätzlich einen Kinderarzt mit Lungenfachgebiet.