Was brauchen Kinder?

“Das Beste für Kinder sind Mutter und Vater!”

Dieser Grundsatz ist – zumindest nach Trennung und Scheidung – zur Ideologie geworden, der unter allen Umständen durchgesetzt wird, auch bei Häuslicher Gewalt. ‚Aktive Vaterschaft’ ist politisch gewollt; das spiegelt sich in den aktuellen Gesetzen wieder.

Aber: Die Realität von Müttern, vor allem von alleinerziehenden Müttern ist überwiegend eine andere. Vielfach bedeutet gemeinsames Sorgerecht für Mütter:

Die Mutter hat die Sorge – der Vater das Recht.

Den Rechten des Kindesvaters nach einer Trennung stehen praktisch keine Pflichten gegenüber.

Eine positive Wahrnehmung der besonderen Leistung, aber auch der besonderen Schutzbedürftigkeit von Müttern, so wie es das Grundgesetz vorsieht, ist notwendig. Denn Kinder brauchen vor allem gestärkte Mütter! Vor allem dann, wenn es sich um eine Gewaltbeziehung handelt, wobei wir ausdrücklich jede Form von Gewalt, also auch psychische und finanzielle Gewalt meinen.

Auswirkungen des Kindschaftsrechts

Seit Einführung des aktuellen Kindschaftsrechts 1998 erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechts- bzw. Kindschaftsverfahren, dass ihre Rechte und die ihrer Kinder nicht gewahrt sind. Viele Mütter berichten von Nötigung und Willkür im Namen des Kindeswohls. 

Ohnmächtig stehen sie den Verfahrensbeteiligten gegenüber: Sie können ihre Kinder und sich nicht mehr schützen. So werden z. B. Kinder, die den Umgang zum Kindesvater verweigern, zum Kontakt gezwungen – selbst, wenn es sich um einen bereits wegen häuslicher Gewalt verurteilten Vater handelt. 

Die Belastung der Kinder – bis hin zur Kindeswohlgefährdung durch langjährige Prozesse mit unzähligen Verfahrensbeteiligten – und Mütter in solchen strittigen Verfahren ist enorm. Das Familiengericht und die beteiligten Professionen sehen oftmals trotz psychologischer Qualifikation die psychische Gewalt nicht oder ignorieren sie im weiteren Verlauf der gerichtlichen Verfahren. Immer häufiger werden einer Mutter die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen. Die Kinder werden dem Kindesvater übergeben oder in staatliche Obhut genommen, häufig aus Gründen, die wir für völlig unangemessen halten. Diese Gründe sind auch einer breiten Öffentlichkeit nicht zu vermitteln.

Herrschende öffentliche Meinung ist

„Einer Mutter wird in Deutschland nur aus gravierenden Gründen das Kind weggenommen“.

Diese Annahme ist nach den uns vielfach vorliegenden Erfahrungsberichten falsch. Stigmatisierung und psychische Destabilisierung von Mutter und Kindern sind die Folge. Damit einhergehende finanzielle Einschränkungen verschlimmern die Situation erheblich.

Mütter wehren sich gegen Unangemessenheit und Willkür in familienrechtlichen Verfahren und dem angeschlossenen Helfersystem.

Eine der wichtigsten Aufgaben der Mütterlobby ist es, die Öffentlichkeit über diese katastrophale Fehlentwicklung zu informieren. Wer das nicht selbst oder im unmittelbaren Umfeld erlebt, kann sich kaum vorstellen, was Müttern und Kindern in Deutschland zugemutet wird, sobald sie vom Familienrechtssystem betroffen sind.