Jede 4. Frau ist Opfer von häuslicher Gewalt. 2/3tel dieser Übergriffe sind schwer bis sehr schwer. Fast täglich wird in Deutschland eine Frau im Rahmen einer sogenannten Beziehungstag getötet. In 57 % der Fälle sind minderjährige Kinder involviert.

Die eigene Wohnung wird damit statistisch zum gefährlichsten Ort für jede Frau.

Kaum zu glauben, aber wahr: Erst seit 2001 gibt es das Gewaltschutzgesetz. Betroffene Mütter und Familienangehörige können die nur vier Paragraphen hier nachlesen…

Mütter – und unweigerlich auch die Kinder – sind aber auch anderen Formen von Gewalt ausgesetzt, mit nicht minderschweren Folgen:

  • psychische Gewalt, Stalking
  • sexuelle Gewalt
  • finanzielle Gewalt
  • und zunehmend Kindesentzug

Der Kindesentzug ist vermutlich die schwerste Form von Gewalt, die man einer Mutter antun kann – und der Staat, hier: das Familiengericht, beteiligt sich daran. Hierbei ist nicht der notwendige Kindesentzug aufgrund von Misshandlungen, Verwahrlosung oder ähnlich schwerem elterlichen Versagens gemeint, sondern Kindesentzug aufgrund von Manipulationen und Verleumdungen in familienrechtlichen Verfahren.

Um zu verstehen, dass in Deutschland einer Mutter die Kinder entzogen werden können, ohne dass sie, wie oben beschrieben, versagt hat, muss man sich das Gesetz ansehen:

§ 1671 BGB sieht vor, die elterliche Sorge dem Antragsteller allein zu übertragen, wenn

…zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

Hier gibt es in einem Halbsatz gleich drei Probleme:

  1. Der Begriff Kindeswohl wird unterschiedlich interpretiert, je nach Lehrbuch, Ideologie und Geldbörse.
  2. Niemand kann die Gegenwart verstehen, geschweige denn in die Zukunft gucken, ohne von der Vergangenheit zu lernen. Das wird vermutlich jeder Geschichtsstudent im ersten Semester hören. Im Familiengerichtssytem aber heißt es: Wir gucken nur in der Zukunft!
  3. Was genau bedeutet am besten? Warum reicht nicht gut? Durch diese Lücke fallen Mütter, die vor der Trennung einen hervorragenden Job gemacht haben – aber der Gutachter meint festzustellen, dass es dem Kind beim Vater zukünftig am besten geht. Das Familienrechtssystem drängt die Eltern mit einer solchen Formulierung in eine Wettbewerbssituation, anstatt im Sinne des Kindes und der Kontinuität zu entscheiden.

In einem uns vorliegenden Fall entscheidet der Gutachter zum Beispiel, dass das Kind zum Vater wechseln muss, obwohl es bis dahin überwiegend von der Mutter betreut wurde. Beide Eltern, so der Gutachter, seien gleichermaßen erziehungsgeeignet. Allerdings sei der Vater etwas bindungstoleranter als die Mutter. Begründung: Er will das Wechselmodell, sie nicht. 

Diese relativ niedrige Hürde und schwammige Formulierung des Gesetzes lädt streitbereite Väter geradezu ein, einen unsäglichen Kampf gegen die Mutter um das Kind zu führen. 

Begleitet werden diese hochstrittigen Verfahren von Trennungskriminalität – ein Begriff, den die Mütterlobby im Zusammenhang mit familienrechtlichen Auseinandersetzungen geprägt hat.

Trennungskriminalität

Unter Trennungskriminalität verstehen wir – größtenteils strafrechtlich relevante – Handlungen, mit dem Ziel, den Ausgang eines familiengerichtlichen Verfahrens direkt und indirekt zu manipulieren.

Gemeint ist hiermit im wesentlichen

  • jede Form von physischer, psychischer und finanzieller Gewalt, um die Mutter zu destabilisieren; stets begleitet von massiver Manipulation des Kindes gegen die Mutter
  • Manipulation des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten durch – teils schwere – Verleumdung und  Falschaussagen, bis hin zu falschen Eidesstattlichen Versicherungen

Nach den uns vorliegenden Berichten betroffener Mütter werden Strafanzeigen i.d.R. nicht verfolgt. Mehrfach mussten Mütter diese oder ähnliche Aussage der Staatsanwaltschaft hören:

“Wir sind nicht der verlängerte Arm des Familiengerichts.”

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass im Familiengericht de facto rechtsfreier Raum herrscht: Hier kann gelogen und betrogen werden, dass sich die Balken bieten – ohne Folgen.

Meist tritt sogar das Gegenteil ein: Der Mutter werden ihre Versuche, sich und die Kinder vor Gewalt und Tennungskriminalität zu schützen, im familiengerichtlichen Verfahren als Zeichen von Bindungsintoleranz negativ ausgelegt. Bindungsintoleranz bedeutet hierbei, dass der Mutter unterstellt wird, sie würde die Bindung zwischen Vater und Kind nicht tolerieren sondern boykottieren. Von ihr wird also erwartet, dass sie gegen den völlig natürlichen und angemessenen Impuls, sich und das Kind zu schützen, ankämpft, um etwas zu erreichen, was mit einem Gewalttäter niemals zu ereichen ist: Kooperation. Weist die betroffene Mutter darauf hin, wird sie als diejenige identifiziert, die die Kooperation verweigert und somit boykottiert.

Das reicht in Deutschland, um als eingeschränkt oder völlig erziehungsunfähig zu gelten – nicht selten mit der Folge des teilweisen oder vollständigen Kindesentzugs. Hier erfolgt eine völlige Umkehr in der Bewertung der Fakten, was nur möglich ist, weil die vergangenen Geschehnisse nicht in die Bewertung einfließen. 

Sekundäre Viktimisierung von Opfern

Aber auch aus anderen Gründen können Mütter ihre Kinder verlieren, obwohl Sie unsere Unterstützung dringend brauchen: Mütter, die Opfer von körperlicher Gewalt wurden, sehen sich nach der Trennung dem § 155 FamFG ausgeliefert. Dieser sieht vor, dass der Kindesvater im beschleunigten Verfahren binnen eines Monats einen Gerichtstermin erwirken kann, um den Umgang, die elterliche Sorge oder Teile davon gerichtlich regeln zu lassen.

Uns liegen viele Berichte betroffener Mütter vor: In den meisten Fällen erhält der gewalttätige Kindesvater begleiteten Umgang zugesprochen, oder die traumatisierte Mutter wird unter Druck zu einem Vergleich genötigt. Oft wird die Gewalt heruntergespielt oder gar nicht gesehen. Und falls doch, zum Beispiel bei körperlicher Gewalt, hören Mütter im Gerichtssaal oder beim Jugendamt Sätze wie diesen:

“Ein gewalttätiger Mann muss ja noch kein schlechter Vater sein”.

Doch! Hierzu verweisen wir auf die Mitteilung des Bundesministerium Famlie, Senioren, Frauen und Jugend BFSFJ vom 20.01.2014: *

“Kinder und Jugendliche sind mit betroffen, wenn ihre Mutter Gewalt durch ihren Partner erleidet.”

Wenn sich eine von Gewalt betroffene Mutter schützend vor ihre traumatisierten Kinder stellt und den Umgang verweigert, können ihr das Sorgerecht und die Kinder entzogen werden. Uns liegen Fälle vor, in denen den betroffenen Müttern vom Familienrichter verboten wird, über die Gewalt zu sprechen. In einem Gutachten z. B. heißt es, die Mutter tendiere dazu, den Kindesvater zu kriminalisieren. Fakt ist, der Kindesvater wurde wegen Gewalt gegen die Ex-Frau rechtskräftig verurteilt. 

Und es geht noch unmenschlicher: Uns liegen Fälle vor, in denen die staatliche Inobhutnahme mit der Traumatisierung der Mutter begründet wurde: Da sie Opfer von Gewalt wurde, ist sie vermutlich nicht in der Lage, sich um die Bedürfnisse ihrer Kinder adäquat zu kümmern.

Kaum zu glauben, aber so geschehen in Deutschland.

 

*Der bisherige Link funktioniert nicht mehr. Wir bemühen uns beim BMFSJ um den aktuellen Link.