Trennungskriminalität – Gehören zum Streiten immer zwei?

Trennungskriminalität – Gehören zum Streiten immer zwei?

Trennungskriminalität – Gehören zum Streiten immer zwei?

Artikel von Barbara Thieme in der Kinderpassage zum Thema Trennungskriminalität und Häusliche Gewalt:

Die deutsche Sprache ist reich an Sprichwörtern. Manche helfen uns, mit einfachen Worten schwierige Situationen auf den Punkt zu bringen. Andere bedienen einfach nur Clichés. Ein Sprichwort kennen wir aus unserer Kindheit, wenn wir um ein Spielzeug stritten und stets den anderen als den Schuldigen erkannten. „Zum Streiten gehören immer zwei!“ mahnten die Eltern und hatten oft recht.

Auch wenn Erwachsene streiten, geht es oft nicht um das Streitobjekt selbst. Die Auseinandersetzung wird zum Machtkampf, denn keiner will nachgeben und sein Gesicht verlieren. Diese Situation beschreibt das Sprichwort sehr präzise. Aber oftmals ist es notwendig, genauer hinzuschauen, vor allem bei Streitigkeiten im Rahmen von Scheidung und Trennung. Was im ersten Moment nur wie ein Machtkampf um Kinder und Vermögen aussieht, kann schon längst in Gewalt umgeschlagen sein. Natürlich streiten sich Trennungspaare. In den meisten Fällen gibt es ja auch einen guten Grund für die Trennung. Aber was mit Streit beginnt, kann in Drohungen, Beschimpfen und Verleumdungen übergehen. Wie weit ist es dann noch bis zu körperlicher Gewalt?

Das Bundeskriminalamt hat dazu konkrete Zahlen:

Über 130.000 Menschen wurden 2016 Opfer von Häuslicher Gewalt, 82% davon Frauen.

Die Dunkelziffer ist hoch, wie immer bei solchen Themen. Im Schnitt gab es täglich einen Tötungsversuch an Ex-Partnerinnen; in 149 Fällen war der Täter leider erfolgreich. Für 2017 liegen noch keine Zahlen vor, aber das BKA weiß: Seit 2012 steigen die Zahlen kontinuierlich.

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn Gewalt hat viele Gesichter. Es ist nicht immer das blaue Auge oder die gebrochene Rippe, die auf Gewalt hinweisen. Mittlerweile sind sich Forscher einig: Psychische Gewalt hat die gleichen Auswirkungen auf das Opfer wie körperliche Gewalt. Die amerikanische Hirnforscherin Naomi Eisenberger hat nachgewiesen, dass emotionaler und körperlicher Schmerz im Gehirn eng verknüpft sind. Gehirnstrukturen und damit das Verhalten des Opfers verändern sich also nicht nur durch körperliche Gewalt, sondern auch durch psychische. Die Folgen anhaltender Gewalt sind unter anderem Depressionen, Essstörungen, Panikattacken und Suizid.

Trotzdem werden Berichte von Frauen über psychischeGewalt des Mannes in familienrechtlichen Verfahren unterschätzt, ignoriert oder schlimmstenfalls als Manipulationsversuch angesehen. Nicht selten muss sich zum Beispiel eine Mutter vom Jugendamt genau diesen Satz anhören „Zum Streiten gehören immer zwei“, wenn sie die Übergriffe des Kindesvaters beschreibt in der Hoffnung, Hilfe für sich und die Kinder zu erhalten. Selbst Müttern, die sich nach jahrelanger psychischer Gewalt mit den Kindern in ein Frauenhaus retten, wird nicht selten unterstellt, dies nur zu tun, um sich einen Verfahrensvorteil zu erschleichen. Um es ganz deutlich zu sagen: Wer das behauptet, der hat nicht verstanden, dass es zwischen Streit und psychischer Gewalt einen Unterschied gibt!

Das Familienministerium hat das halbwegs erkannt. Es weiß zumindest, dass es vor allem im Rahmen von Trennungssituationen zu vermehrter Partnerschaftsgewalt kommt, also zum Beispiel auch Bedrohungen und Stalking. In seiner Publikation Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen aus dem Jahr 2014 führt es dazu aus:

„Im Zuge der Trennung und Scheidung kann bereits in der Partnerschaft bestehende Gewalt noch weiter eskalieren oder erstmals Gewalt durch einen Partner verübt werden.“

Die Mütterlobby hat dafür einen Begriff geprägt: Trennungskriminalität. Hierunter zählt jede Form von Gewalt ebenso wie Lügen und Manipulieren mit dem Ziel den anderen Elternteil psychisch zu destabilisieren und die Gerichtsverfahren für sich positiv zu beeinflussen. Immer werden in diesen sogenannten hochstrittigen Prozessen die Kinder dabei benutzt. Auch das ist Gewalt. An den Kindern.

Zum Streiten gehören immer zwei? Vorsicht! Natürlich sind immer zwei Menschen beteiligt, aber: Vielleicht handelt es sich hier um einen Täter und ein Opfer, das die Gewalt erleidet! Und vielleicht bedient genau dieses Sprichwort doch nur ein Cliché.

Barbara Thieme

Zur Person:

Barbara Thieme hat 2011 die Mütterlobby gegründet, weil sie als selbst betroffene Mutter keine Interessensvertretung für Frauen in familienrechtlichen Gerichtsverfahren fand, sondern nur für Väter.
Weitere Infos: www.muetterlobby.de, www.umgang-und-sorgerecht.de

https://www.kinderpassage.de/themen/trennungskriminalität/

Barbara Thieme

4 Kommentare

Erdbeerstulle Posted on 6:07 pm - Jan 23, 2021

Ich kenne das nur zur gut – jüngst erhielt ich die Aussage vom Gericht leider muss man sagen sie sind ein hochkonfliktfall. Der Kinderwunsch ist nicht immer das Kindeswohl. Verhandelt wurde in den letzten 2 Jahren 10 mal – zuletzt das wechselmodell.
Diese wurde von allen verfahrenbeteiligten abgelehnt Vorschlag des Richters umgangserweiterung von auf 6 Tage?!?! Ich sollte dem Vergleich zustimmen sonst würde es beschlossen werden?!
Ich habe es gewagt nicht zuzustimmen.
Drohungen, Erpressungen, Beschimpfungen, unzählige Klagen nicht nur an mich sondern meinen Arzt, Steuerberater etc sind seit 3 Jahren Programm.
Keiner sieht hin. Es ist unglaublich – aber liebe Mutter das hat doch nichts mit dem kind zutun?!! Also bitte?

Yvonne Posted on 7:01 pm - Jan 14, 2020

Ich lebe seit 4 Jahren in Trennung. Musste wiederholt körperliche und psychische Gewalt erleben vom Vater meiner Tochter. Er kontrolliert mein Handy und manipuliert unser Kind gegen mich. Jetzt war er bei einer Vater und Kind Kur. Meine Tochter berichtete mir, dass ich laut Aussage der behandelten Therapeutin eine sehr kranke Person wäre, die dringend einer Therapie bedürfe. Mit dieser Aussage sind ihm jetzt Tür und Tor geöffnet um eine Sorgerechtsklage gegen mich zu erreichen. Zumal er schon eine Weile sich als Alleinerziehender Vater ausgibt, da ich auf Grund von 2 Jobs nicht soviel Zeit erübrigen kann.

Maren Posted on 5:42 pm - Jan 1, 2020

Genau diesen Satz -„Zum Streiten gehören immer zwei.“- habe ich vor Gericht von der Richterin zu hören bekommen. Es ist unfassbar schwer, sich gegen einen streitwütigen Kindesvater durchzusetzen, der sich weigert den Willen des Kindes anzuerkennen und sein eigenes Unvermögen hinter dem Dauervorwurf der Manipulation zu verbergen versucht, selbst dann noch, wenn Psychologen ihm bescheinigen, dass dies nicht der Fall ist. Es ist ein kräftezehrender, nie enden wollender Kampf, der einen als Mutter finanziell in die Knie zwingt. Nie fühlte ich mich als Frau unfreier, als als Mutter im Jahr 2020, die es gewagt hat sich vom Vater ihres Kindes zu trennen. Hatte ich mir vor Jahren Ruhe und Frieden erhofft, so weiß ich nun, dass der Vater auf Basis des deutschen Rechts dazu herzlich eingeladen ist mir und unserem Kind das Leben zu erschweren. Einschüchterung, Druck, Machtausübung gelten nicht mehr als psychische Gewalt, sondern als außerordentliches väterliches Engagement.

    Edgar Posted on 8:12 pm - Apr 22, 2020

    Liebe Maren, kurze Frage: Das hört sich ja wirklich schlimm an. Wie ist denn das Betreuungsverhältnis bei Euch? Oder habt Ihr eine Umgangsregelung? Wie alt ist denn Euer Kind?

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