Good bye Deutschland
Deutschland verlassen, auswandern? In einem anderen Land noch einmal ganz von vorn anfangen? Einige Fernsehformate beschäftigen sich damit.
Geht das überhaupt als Alleinerziehende mit Kindern?
Die Antwort ist einfach: Nicht so ohne weiteres!
Mütter dürfen ohne das Einverständnis des Kindesvaters im Streitfall nicht einmal innerhalb Deutschlands umziehen. Manchmal nicht einmal innerhalb der Stadt. Das kann ganz schnell zum Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der elterlichen Sorge führen.
Selbst wenn die Mutter allein sorgeberechigt sind – ob von Geburt an oder durch gerichtlichen Beschluss – läuft sie Gefahr, ihre Kinder zu verlieren, wenn der Kindesvater entsprechende Anträge beim Familiengericht stellt.
Kindesentzug, auch bei alleiniger Sorge
Einer dieser uns bekannten Fälle endet damit, dass vier Monate nach der Auswanderung Interpol vor der Tür stand, das damals 4jährige Kind mitnahm und nach Deutschland verbrachte. Die Mutter war beruflich bedingt, bei alleiniger Sorge nach Südamerika ausgewandert. Die alleinige Sorge wurde durch zwei Gutachten empfohlen, da es beim Vater erhebliche Defizite in seiner Erziehungsfähigkeit gab. Um den Kontakt zwischen Vater und Kind aufrechtzuerhalten, ermöglichte die Mutter Telefonate und Skype-Kontakte. Der Vater besuchte das Kind sogar in Südamerika. Allerdings bereitete er in Deutschland die Rückführung des Kindes vor.
Der Entzug des Kindes von einer Sekunde auf die andere traf Mutter und Kind völlig unvorbereitet. Sie hatte keine deutsche Anschrift mehr und war daher auch nicht über das deutsche Gerichtsverfahren informiert, das zum Verlust ihrer elterlichen Sorge führte. Die beiden früheren Gutachten wurden ignoriert; der Vater erhielt die alleinige Sorge – mit Ausnahme der Gesundheitsfürsorge, da bei ihm ein Verdacht auf Münchhausen-Syndrom vorlag. Die Gesundheitsfürsorge ging auf das Jugendamt.
Die Mutter musste unter dramatischen Umständen alles in Südamerika aufgeben und kehrte zwei Tage nach dem Entzug des Kindes nach Deutschland zurück. Monatelang durfte sie ihr Kind nur noch stundenweise begleitet sehen. Eine Chance, die elterliche Sorge zurückzuerlangen, gab es nicht.
Die Mutter wird “diszipliniert”
Dieser Fall ging übrigens 2017 durch die Presse, da die Mutter einen unbegleiteten Umgang zur Flucht nutzte. Sie wurden drei Jahre später in Thailand aufgespürt, und das Kind, mittlerweile 8 Jahre alt, wurde wiederum dem Vater übergeben. Die Mutter sitzt seitdem im Gefängnis. Alles zum Kindeswohl.
Die Analyse des Falles zeigt: Im ersten Prozess, der zum Verlust der elterlichen Sorge der Mutter führte, lagen Verfahrensfehler vor. Aber die galten als “geheilt” durch die Tatsache, dass das Kind wieder in Deutschland war. Man unterstellte der Mutter, durch die Auswanderung das Kindeswohl beschädigt zu haben. Was natürlich grober Unfug ist, denn es würde bedeuten, dass Diplomaten und Managerfamilien, die berufsbedingt ständig umziehen und auswandern per se ihre Kinder beschädigen.
Es bleibt der Eindruck, dass hier eine Mutter diszipliert werden sollte. Gleiches gilt für das Strafverfahren. Uns ist kein Fall von häuslicher Gewalt bekannt, in dem der Kindesvater für zwei Jahre hinter Gittern weggesperrt wurde bzw. überhaupt ins Gefängnis musste, so wie in diesem Fall die Mutter, die letztlich nur versucht hat, ihr Kind zu schützen.
Auch Umzug kann zu Kindesentzug führen
Zugegeben, das ist ein krasser Fall. Aber uns liegen auch andere Fälle vor. Wie zum Beispiel der Fall einer Mutter, die berufsbedingt von Sachsen ins Brandenburgische zog, eine Distanz von ca. 1,5 Stunden: Sie hat ihr Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht an den Kindesvater verloren. Die Kinder, dessen Hauptbezugsperson die Mutter war, müssen seitdem beim Vater leben – die Mutter hat Wochenendumgang.
Sogar wenn der Kindesvater Ihnen schriftlich sein Einverständnis gegeben hat, kann es Ihnen passieren, dass ein Richter dem Vater das Recht zuspricht, seine Meinung kurzfristig zu ändern. Auch ein solcher Fall liegt uns vor.
Wir geben daher die dringende Warnung an Mütter, sich einen Umzug oder eine Auswanderung sehr genau zu überlegen, alle möglichen Konsequenzen abzuwägen und ggf. geeignete Maßnahmen einzuleiten, um den Wegzug zu ermöglichen. Es ist nicht einfach, aber es ist auch nicht unmöglich.
Wir fragen Sie nach Ihren Erfahrungen zum Thema: Wie haben Sie es geschafft?
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