Gutachten in familienrechtlichen Verfahren
Das, was betroffene Mütter schon seit Jahren ungehört anklagen, ist in der Studie der Fernuniversität Hagen, Prof. Stürmer bestätigt worden:
Mindestens 50 % aller Gutachten mangelhaft!
In Anbetracht dieses Ergebnisses muss sich jede Mutter zusammen mit ihrem Rechtsbeistand sehr gut überlegen, ob sie sich überhaupt an einem Gutachten beteiligt. Sie kann dazu nicht gezwungen werden, allerdings sind die Konsequenzen genau zu bedenken.
Hier geht es zur Studie…
Und hier die Reaktionen der Medien…
Wenn Sie sich in Absprache mit Ihrem Anwalt entscheiden, an der Begutachtung teilzunehmen, bereiten Sie sich unbedingt darauf vor. Lassen Sie sich beraten. Gehen Sie auf keinen Fall unvorbereitet in die Gespräche in der Annahme, dass es sich um eine psychologische Fachkraft handelt, dem das Wohl Ihrer Kinder am Herzen liegt, so wie Sie Kindeswohl verstehen. Geben Sie nicht bereitwillig mehr Antworten als notwendig und pauschale Schweigepflichtsentbindungen, sondern handeln Sie strategisch wohl überlegt.
Beratung zur Vorbereitung auf Gutachten finden Sieauf dem Beratungsblog Umgang und Sorgerecht.
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