Ziele und Forderungen der Mütterlobby
Ziele
Mütterlobby setzt sich dafür ein, die gesellschaftliche, rechtliche und finanzielle Position von Müttern, insbesondere alleinerziehenden Müttern i. S. des Artikels 6 Absatz 4 Grundgesetz zu verbessern und Frauen auch mit Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Forderungen
Einbeziehung und Umsetzung des Artikel 6 Absatz 4 Grundgesetz im Familienrecht
Die Väter und Mütter des Grundgesetzes haben sich bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes dafür ausgesprochen, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung stehen. Das Grundgesetz trat im Jahr 1949 inkraft. Seitdem wurde es immer wieder verändert und den neuen gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst. Der Artikel 6 aber besteht seit seiner Ratifizierung unverändert.
Mit den damals noch sehr allgegenwärtigen Konsequenzen aus dem Zweiten Weltkrieg setzten sich besonders Helene Weber und Helene Wessel dafür ein, dass der Paragraph 4 aufgenommen und erhalten bleibt. Im Artikel 6 Absatz 4 steht nämlich:
Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
Frauen mussten während der Kriegswirren nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder das Überleben sichern. Was in dieser Zeit sehr deutlich wurde, gilt im Prinzip auch heute noch:
In letzter Konsequenz sind Frauen allein für die Kinder verantwortlich.
Sie sind in ihren Handlungen und Entscheidungsmöglichkeiten eingeschränkt, da sie stets mit Rücksicht auf die Kinder handeln müssen. Das bedeutet, sie sind per se vergleichsweise schwächer und verwundbarer als ohne Kinder.
Hinzu kommt – bei aller ebenfalls im GG verankerten Gleichberechtigung – die Tatsache, dass Männer und Frauen nicht gleich sind. Durch Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit erleben Frauen hormonell bedingt eine enorme Veränderung, die ebenalls – zumindest zur zeitweisen – verstärkten Schwächung beiträgt. Sogar über dem höchsten bundesdeutschen Gesetz steht ein weiteres: das Naturgesetz.
Der Artikel 6 Absatz 4 trägt diesen Fakten Rechnung. Leider hat der Paragraph bisher keinen Eingang in das Familienrecht gefunden. Hier wird mit dem Gleichberechtigungsgrundsatz argumentiert, ohne die Besonderheiten von Mutterschaft zu berücksichtigen.
Konsequente Frauenpolitik
Hiermit ist nicht (nur) die Schaffung neuer Kitaplätze gemeint. Nicht jede Frau will kurz nach Geburt wieder ihre bezahlte Arbeit aufnehmen, sondern sich um die Kinder kümmern. Die Entscheidung hierüber sollte jeder Frau selbst überlassen sein. Das setzt u. a. voraus, dass Mutterschaft aufgewertet wird und Leistung von Müttern als Arbeit akzeptiert wird. Jede Mutter weiß nämlich: Es ist Arbeit! Sie wird nur nicht bezahlt.
Gleiche Bezahlung
Kaum zu glauben, aber immer noch wahr: Es gibt nach wie vor keine konsequente gleiche Bezahlung für Frauen!
Konsequente Quote
Viele Stimmen, auch weibliche, lehnen die Quote ab – aber:
- Das Freiwilligkeitsprinzip hat in den letzten 35 Jahren nicht funktioniert – weshalb sollte es zukünftig funktionieren? Solange ein Unternehmen die Wahl zwischen einem gleichqualifizierten Mann oder einer Frau mit Kindern hat, wird es sich für den Mann entscheiden.
- Ohne die Quote verändern sich die Strukturen in den Unternehmen und in den Köpfen aller Beteiligten nicht. Erst wenn ein Unternehmen gesetzlich gezwungen ist, Änderungen einzuführen, wird es dafür Änderungsprozesse einleiten und Geld ausgeben.
Mütterorientierte Arbeitsplätze
Auch dafür ist die konsequente Quote notwendig. Denn unter dem Druck einer Quote werden Unternehmen merken, dass sie flexibler bei der Arbeitsplatzgestaltung sein müssen, um qualifizierte weibliche Mitarbeiter zu bekommen. Denn die meisten Frauen sind oder werden Mutter im Laufe ihres Lebens.
Einkommens-Verlustausgleich für Mütter
Durch Schwangerschaft und Kinderbetreuung erleiden Frauen immer einen realen Einkommensverlust. Spätestens ab dem zweiten Kind wird sie i.d.R. die Arbeitszeit für längere Zeit reduzieren oder gänzlich aufhören. Der Karriereknick ist unvermeidlich, der Einkommensverlust bis zum Ende ihres Arbeitslebens nicht mehr aufholbar, mit Auswirkungen bis in die Rentenzeit.
Nach einer Trennung ist das für die Mütter besonders bitter: 90 % der Alleinerziehenden sind Frauen. 50 % der betroffenen Kinder erhalten keinen oder deutlich zu geringen Unterhalt (Quelle: VAMV). Betreuungsunterhalt für Mütter gibt es de facto kaum mehr.
Moderne Frauen sind nicht bedürftig. Sie wollen keinen Unterhalt – sie wollen einen Ausgleich ihres realen Verlustes.
Sie wollen einen Einkommensverlustausgleich!
Safety First !
Dass sich Opfer von Gewalt rechtfertigen müssen, hat in Deutschland eine traurige Tradition. Nicht anders ergeht es Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Anstatt sich schützend vor die betroffenen Frauen und Kinder zu stellen, wird ihnen die Gewalt oftmals nicht geglaubt oder sie werden dafür (mit-)verantwortlich gemacht.
“Er hat ja nicht die Kinder geschlagen!”
“Sie haben sich den doch selbst ausgesucht.”
“Sie haben ihn bestimmt provoziert.”
Solche und ähnliche das Opfer verhöhnenden Aussagen müssen sich betroffene Frauen bei Gericht und Jugendamt anhören. Die Kinder müssen zum Umgang mit dem gewalttätigen Vater, denn es gilt in “Fachkreisen” der Lehrsatz:
“Ein gewalttätiger Mann muss ja noch kein schlechter Vater sein.”
Doch.
Kinder haben ein Recht auf eine gewaltfreie Kindheit!
Die beteiligten Professionen müssen endlich begreifen, dass es nicht reicht, einmal im Jahr – nämlich am Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen am 25.11. – ihre Solidarität mit den Opfern von häuslicher Gewalt zu bekunden, sondern dass der Grundsatz Safety First auf die Familienrechtsprechung Einfluss nehmen muss!
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